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Ein kurzer, fotografischer Rückblick auf meine Dienstzeit im Panzerbataillon 403

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Panzerbataillon 403

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1991 - 1993    Im Panzerbataillon 403 Schwerin Stern-Buchholz

Aus meiner Dienstzeit in der Bundeswehr sind mir die Leitsätze für Vorgesetze besonders nachhaltig in Erinnerung geblieben. Darum sollen diese Leitsätze hier nochmals veröffentlicht werden.

Leitsätze für Vorgesetzte

Führungsstil

Leitsatz 1
Der Vorgesetzte festigt seine Autorität auch durch Beispiel in Haltung und Pflichterfüllung. Dazu gehören auch Überzeugungskraft und Initiative, fachliches Können und ein gutes menschliches Verhältnis zu seinen Untergebenen.

Leitsatz 2
Der Vorgesetzte läßt sich – wenn zweckmäßig – vor Entscheidungen beraten. Den oder die Berater wählt er in Abwägung des Gegenstandes, des Sachverstandes und des Betroffenseins aus. Diskussion ist ein wichtiges Mittel der Entscheidungsfindung. Die Gesamtverantwortung bleibt beim Vorgesetzten.

Leitsatz 3
Der Vorgesetzte überwacht die Ausführung seiner Befehle und Aufträge. Befehle und Aufträge gibt er so, dass die Dienstaufsicht wo möglich als Erfolgskontrolle ausgeübt wird.

Leitsatz 4
Der Vorgesetzte delegiert Aufgaben und die damit verbundene Teilverantwortung. Das schafft die Voraussetzung für Mitwirkung, Mitverantwortung und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Leitsatz 5
Der Vorgesetzte soll den Soldaten die Bedeutung ihres Tuns durch sein sichtbares Interesse erkennbar machen; das gilt vor allem für ungeliebte Tätigkeiten.

Leitsatz 6
Der Vorgesetzte bemüht sich, seinen Soldaten die Notwendigkeit der ihnen erteilten Aufträge zu erläutern und Verständnis für seine Anforderungen zu wecken. Der Vorgesetzte erklärt seinen Soldaten den Sinn ihrer Tätigkeiten so, dass ihnen Handeln aus Einsicht möglich wird, damit Gehorsam auch dann ausgeübt wird, wenn die Umstände Informationen und Erklärungen nicht zulassen.

Leitsatz 7
Der Vorgesetzte sucht das Gespräch mit einzelnen Soldaten und mit Soldaten in Gruppen. Durch das Prinzip der Offenen Tür, z. B. festgelegte Sprechzeiten, stellt er sicher, dass seine Soldaten ihm ihre Anliegen vortragen können.

Leitsatz 8
Der Vorgesetzte gibt den gewählten Vertrauensmännern Gelegenheit zur Aussprache. Er regt sie sogar dazu an. Er ist sich bewusst, dass ihre Aufgabe nicht nur in der Mitwirkung bei Disziplinarangelegenheiten besteht. Die Vertrauensmänner tragen auch zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, zur Erhaltung des kameradschaftlichen Vertrauens innerhalb der Einheit, zur Gestaltung des inneren Dienstbetriebes, in Fragen der Fürsorge, der Berufsförderung und des außerdienstlichen Gemeinschaftslebens bei. Bei Bedarf unterstützt der Vorgesetzte die Vertrauensmänner, indem er einzelne oder mehrere geeignete Soldaten bei der Erfüllung bestimmter Aufgaben zur Verfügung stellt.

Ausbildung

Leitsatz 9
Der Vorgesetzte soll seinen Soldaten Ausbildung vorrangig als Förderung verständlich machen und damit Selbsterziehung und Initiative herausfordern. Anleitung, Hilfe und Ermutigung sind hierzu oft wirksamer als andere Maßnahmen.

Leitsatz 10
Der Vorgesetzte bemüht sich um Selbstkontrolle. Gegenüber kritischen Vorstellungen seiner Untergebenen ist er aufgeschlossen. Eigenen Fehler einzugestehen schadet der Autorität nicht.

Leitsatz 11
Der Vorgesetzte gibt die Anerkennung, die er für Leistungen seiner Einheit erhält, an seine Unterstellten weiter. Bei Misserfolgen sucht er die Ursachen zunächst bei sich und dann erst bei seinen Untergebenen.

Leitsatz 12
Der Vorgesetzte bemüht sich um das Vertrauen seiner Untergebenen. Er berücksichtigt deren Leistungsfähigkeit und fordert weder zu viel noch zu wenig. Durch Vorgabe von Vertrauen und durch Inkaufnehmen auch von Misserfolgen erreicht der Vorgesetzte, dass seine Untergebenen mehr und mehr sich selbst vertrauen, Schwierigkeiten immer besser meistern und größere Verantwortung übernehmen können.

Leitsatz 13
Der Vorgesetzte beherzigt, dass der Erfolg der Ausbildung nicht nur auf Wort und Lehre beruht, sondern auch von seinem persönlichen Verhalten bestimmt wird. Er teilt Härten und Entbehrungen mit seinen Soldaten.

Leitsatz 14
Der Vorgesetzte soll sich mit Sprech- und Denkweise, Einstellungen, Kenntnissen und Belastungsfähigkeit seiner Soldaten vertraut machen. Er knüpft an die Erfahrungen und Interessen seiner Soldaten an, um sie richtig einsetzen und bessere Leistungen erzielen zu können.

Leitsatz 15
Der Vorgesetzte berücksichtigt, dass in der Ausbildung starke Einflüsse auch von den unterstellten Soldaten und von den Beziehungen der einzelnen Glieder und Gruppen ausgehen. Die Kenntnis der Gruppenbeziehungen ist daher für den Vorgesetzte unerlässlich. Gruppenbildungen, die den soldatischen Zusammenhalt und die Kameradschaft fördern, sind zu unterstützen.

Leitsatz 16
Der Vorgesetzte wendet bevorzugt Lob und Anerkennung an. Er lobt die Soldaten auch schon bei kleineren Fortschritten und stärkt damit ihr Interesse und Verantwortungsgefühl.

Leitsatz 17
Der Vorgesetzte muss Befehle mit angemessenen Mitteln durchsetzen. Er darf fehlerhaftes Verhalten seiner Untergebenen nicht dulden. Er soll den Betroffenen hören, ihm die Folgen des Fehlverhaltens deutlich machen und für die Zukunft richtiges Verhalten fordern und, falls geboten, ihn Maßregeln. Rüge oder Tadel sollen sachlich sein und frei von verletzender Schärfe.

Leitsatz 18
Der Vorgesetzte bildet mit der Härte aus, die für die jeweilige Aufgabe erforderlich ist. Er hält seine Soldaten auch zu der Selbstdisziplin an, die ein Zusammenleben in der engen Gemeinschaft fördert.

Leitsatz 19
Der Vorgesetzte muss für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und daher auch die politische und religiöse Einstellung seiner Soldaten achten. Das Recht, seine persönliche Überzeugung zu äußern, darf nicht dazu missbraucht werden, seine Soldaten in einer bestimmten politischen oder religiösen Richtung zu beeinflussen. Die Freiheit und Freiwilligkeit der religiösen Betätigung sind sicherzustellen.

Truppenfürsorge

Leitsatz 20
Der Vorgesetzte soll sich bewusst sein, das seine Soldaten Anspruch auf Fürsorge haben. Die Sorge um das Wohl der ihm anvertrauten Soldaten beeinflusst stets seine Entscheidungen und Maßnahmen. Fürsorge soll die Soldaten unterstützen und ihnen helfen, ohne sie auszukommen.

Leitsatz 21
Der Vorgesetzte informiert seine Soldaten vorsorglich über die ihnen zustehenden Fürsorgeansprüche. Soweit erforderlich, bedient er sich der Unterstützung zuständiger Stellen. Hilfe gibt er schnell, gründlich und so unbürokratisch wie möglich. Die Unterstützung ist unabhängig vom Wohlverhalten der Soldaten.

Leitsatz 22
Der Vorgesetzte sorgt in besonderem Maße für Soldaten, die, durch ihre Situation bedingt, mehr als andere belastet sind.

Leitsatz 23
Der Vorgesetzte soll die freie Zeit der Soldaten nur soweit einschränken, wie es dienstlich erforderlich ist: Freizeit dient nicht nur der Erhaltung der Einsatzfähigkeit, sondern auch der persönlichen Entfaltung.

Leitsatz 24
Der Vorgesetzte sorgt durch rechtzeitige und sinnvolle Gestaltung des Dienstplanes und durch rechtzeitige Information dafür, dass die Soldaten früh genug ihre Freizeit vorbereiten können.

Leitsatz 25
Der Vorgesetzte unterstützt die Soldaten bei der Gestaltung ihrer Freizeit durch Hinweise und Bereitstellung von Mitteln und Einrichtungen.

Personalführung

Leitsatz 26
Der Vorgesetzte informiert seine Soldaten in Zusammenarbeit mit den zuständigen personalbearbeitenden Stellen über ihre Laufbahnaussichten und berät sie ihren Interessen und Begabungen entsprechend.

Leitsatz 27
Der Vorgesetzte trifft Entscheidungen so, dass er sich nicht nur von den Erfordernissen seines Bereiches leiten lässt, sondern – wenn immer möglich – das Wohl des einzelnen berücksichtigt. Vor Entscheidungen oder personalwirtschaftlichen Maßnahmen, die die Laufbahn eines Soldaten wesentlich beeinflussen, hört er die Betroffenen und die Zwischenvorgesetzten. Ist die Entscheidung getroffen, soll sie dem Soldaten durch den unmittelbaren Vorgesetzten oder die personalbearbeitenden Stellen erläutert werden.

Leitsatz 28
Der Vorgesetzte soll sich bemühen, seine Untergebenen richtig zu erkennen und diese Erkenntnisse objektiv zu bewerten. Nur so kann er gerecht beurteilen. Er muss sich im klaren darüber sein, dass Beurteilungen nicht nur den Werdegang seiner Untergebenen entscheidend beeinflussen, sondern auch Auswirkungen auf die Bundeswehr haben.

[Oben]

 

 

Stefan Kotsch